KostenDie Seniorenbetreuung GmbH hat die Anerkennung für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §§ 45a-c SGB XI von der Sozialagentur Sachsen- Anhalt erhalten. Somit sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei vorliegen der Vorraussetzungen, durch die Pflegekasse erstattungsfähig.
Kostenübernahmedurch alle Pflegekassenab Pflegegrad 1